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  • Untergebrachte wohnungslose Personen

    Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist. Gleiches gilt, wenn eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (§ 3 Absatz 1 Wohnungs­losen­bericht­erstattungs­gesetz WoBerichtsG).
    Untergebrachte wohnungslose Personen sind wohnungslose Personen, denen am Stichtag 31. Januar (und damit in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar) Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind
    -auf Basis von Maßnahmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände, sofern die Nutzung dieser Räume oder Übernachtungsgelegenheiten weder durch einen Mietvertrag noch durch einen Pachtvertrag mit der betroffenen Person oder Personenmehrheit oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist
    -in (teil-) stationären Einrichtungen beziehungsweise im "Betreuten Wohnen" der Wohnungslosenhilfe freier Träger.
    Siehe auch: Wohnungslosigkeit

  • Warehouse Location Problem (WTP)

    Ein mathematisches Modell zur Standortplanung

  • Wohnungslosigkeit

    Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist. Gleiches gilt, wenn eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (§ 3 Absatz 1 Wohnungs­losen­bericht­erstattungs­gesetz WoBerichtsG).
    Siehe auch: Untergebrachte wohnungslose Personen

  • Zweitplatzierung

    Präsentation des gleichen Artikels an einer weiteren Stelle im Markt. Dies erfolgt in der Regel an gesonderten Aktionsflächen.

  • Zwischenspediteur

    Zwischenspediteure werden durch den Hauptspediteur oder Gebietsspediteur beauftragt, Teilaufgaben innerhalb der Abwicklung eines Verkehrsauftrags zu übernehmen, beispielsweise als Empfangsspediteur im Spediteursammelgutverkehr oder an den Nahtstellen bei Übergang von Sendungen von einem auf ein anderes Beförderungsunternehmen.


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